Der Energiepass in Luxemburg
Wenn Ihnen gesagt wurde, Sie brauchen einen Energiepass, steht wahrscheinlich ein Verkauf oder eine Vermietung an. Hier steht, was das Gesetz verlangt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und was die Energieklasse tatsächlich am Preis ändert.
Worum es geht
Der Energieausweis (CPE), meist Energiepass genannt, weist den berechneten Energiebedarf des Gebäudes und seine CO₂-Emissionen aus.
Er vergibt Klassen von A+, der besten, bis I, der schlechtesten. Der Ausweis trägt zwei davon: die Energieeffizienzklasse und die Wärmedämmklasse.
Wer ihn braucht — und wann
Der Ausweis ist bei jedem Wechsel des Eigentümers oder des Mieters erforderlich. Der Verkauf ist also nicht der einzige Fall: Schon das Vermieten macht ihn zur Pflicht.
- Verkauf einer Wohnimmobilie: erforderlich.
- Vermietung oder Mieterwechsel: im selben Umfang erforderlich.
- Bau einer Wohnimmobilie, für die eine Baugenehmigung nötig ist.
- Erweiterung, Änderung oder wesentlicher Umbau oberhalb der vorgesehenen Schwellen.
Zwei Ausnahmen: der Verkauf zu Abbruchzwecken und der öffentliche Verkauf im Wege der Zwangsversteigerung, Immobiliarpfändung oder öffentlichen Versteigerung.
Source : Guichet.lu — Faire établir un certificat de performance énergétique (Energiepass)
Wie lange er gilt
Ein CPE gilt zehn Jahre. Wurde bei einem früheren Kauf oder einer früheren Vermietung bereits einer erstellt, prüfen Sie das Datum, bevor Sie einen neuen bestellen: Möglicherweise ist er noch gültig.
Source : Guichet.lu — Faire établir un certificat de performance énergétique (Energiepass)
Was in der Anzeige stehen muss
Verkaufs- und Mietanzeigen, die in kommerziellen Medien erscheinen, müssen die Energieeffizienzklasse und die Wärmedämmklasse angeben.
Praktisch entscheidet der Ausweis über die Anzeige: Ohne ihn fehlen Ihnen die Angaben, die die Anzeige tragen muss. Deshalb beantragt man ihn mehrere Wochen vor der Vermarktung und nicht erst bei der Unterschrift.
Source : Guichet.lu — Faire établir un certificat de performance énergétique (Energiepass)
Wie Sie ihn bekommen
Für ein Wohngebäude wird der CPE bei einem Fachmann beantragt: Architekten und Ingenieurbüros, die Mitglied der OAI sind, oder vom Wirtschaftsministerium zugelassene Sachverständige. Der Sachverständige kommt vor Ort, erfasst die Merkmale des Gebäudes und stellt den Ausweis aus.
Die Kosten trägt, wer den Ausweis beantragt, und der Preis ist von Sachverständigem zu Sachverständigem verschieden: Eine amtliche Gebührenordnung gibt es nicht. Holen Sie zwei oder drei Angebote ein. Wir nennen hier keine Preisspanne, weil es dafür keine amtliche Quelle gibt.
Source : Guichet.lu — Faire établir un certificat de performance énergétique (Energiepass)
Was die Klasse am Preis ändert
Die Energieklasse ist eine der wenigen objektiven, vergleichbaren Angaben einer Anzeige. Jeder Kaufinteressent liest sie, und sie wirkt darauf, was er zu bieten bereit ist — erst recht, seit Heizkosten ein Entscheidungskriterium geworden sind. Eine Bewertung, die sie ausblendet, verfehlt einen Teil des Unterschieds zwischen zwei sonst vergleichbaren Objekten.
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Unsere Rolle
Für die von uns vermarkteten Objekte organisieren wir den Energiepass: Wir beauftragen den Sachverständigen, stimmen den Termin ab und verfolgen die Ausstellung des Ausweises.
Nur Architekten, Ingenieurbüros mit OAI-Mitgliedschaft und vom Wirtschaftsministerium zugelassene Sachverständige dürfen einen Energieausweis ausstellen.
Source : Guichet.lu — Faire établir un certificat de performance énergétique (Energiepass)
Allgemeine Information, Stand 6. August 2026, gestützt auf die genannten amtlichen Quellen. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.